Zwischenstopp bei der VDS.

Die heutige Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes ist ein guter Anfang im Verfahren gegen die Vorratsdatenspeicherung: Die Richter haben beschlossen, dass auf die (bisher ohnehin noch kaum erhobenen Daten) nur zur Verfolgung schwerer Straftaten zugegriffen werden darf. Das klingt für mich etwas nach „angezogener Handbremse“. [1] [2] [3]
Es bleibt natürlich abzuwarten, wie bei der endgültigen Entscheidung Ende des Jahres entschieden wird.
Ebenfalls begrüsse ich die Aussage von Patrick Breyer, Britgitte Zypries solle doch zurücktreten:

Frau Zypries hat die Vorratsdatenspeicherung gegen den Willen des Bundestages ausgehandelt, einer EU-Richtlinie ohne Rechtsgrundlage zugestimmt und die Datenspeicherung unter Verstoß gegen die klare Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts in Deutschland durchzudrücken versucht. Dieser vorsätzliche Verfassungsbruch macht sie als Bundesjustizministerin untragbar

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