Lästiger Kopierschutz bei “ Die Sims 2 „

Seit knapp einer Woche ist nun in Deutschland der Nachfolger eines der meistverkauften Spiele der Welt im Handel, die Forsetzung von „Die Sims“, „Die Sims 2″.

Leider hat Publisher EA mit dem eingesetzen Kopierschutz Safedisc arg über das Ziel hinausgeschossen, das Programm verweigert den Start, wenn ein CD/DVD-Emulationsprogramm wie Clone CD, DaemonTools oder auch nur Nero – Burning ROM installiert sind.

Inzwischen zeigt sich EA zwar kooperativ und bietet Lösungsvorschläge für das Dilemma an, in Ordnung ist diese ganze Sache jedoch trotzdem nicht.

Das Vorhandensein eines bestimmten Programmes auf der Festplatte kann kein Ausschusskriterium für den Start oder die Installation eines weiteren Programmes / Spieles sein, dies ist ein erheblicher Mangel am Produkt und grenzt fast an Betrug, denn schließlich ist das Spiel dann trotz gegebener Hardware-Voraussetzungen nicht lauffähig.

Wenn das Spiel schwerwiegende Fehler aufweist, muss der Händler Ersatz leisten. Als sogenannte „Sachmängel“ gelten etwa ein fehlendes Handbuch oder zerkratzte CDs, aber auch die Tatsache, das eine Software aufgrund eines anderen installierten Programmes nicht lauffähig ist, ist ein Grund, vom Kaufvertrag zurückzutreten, dies wird klar, wenn man sich §474 des BGB mal genauer anschaut:

Ist die Sache mangelhaft, kann der Käufer, wenn die Voraussetzungen der folgenden Vorschriften vorliegen und soweit nicht ein anderes bestimmt ist,

1. nach § 439 Nacherfüllung verlangen,
2. nach den § 440, 323 und 326 Abs. 5 von dem Vertrag zurücktreten oder nach § 441 den Kaufpreis mindern und
3. nach den § 440, 280, 281, 283 und 311a Schadensersatz oder nach § 284 Ersatz vergeblicher Aufwendungen verlangen.

Somit wäre das wohl klar.

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