Gebühren nicht verGEZsen!
Liebe potentielle Käufer des neuen Aldi-PCs, liebe Käufer des ebenso angeworbenen Konkurrenz-Produktes von Media Markt:
Bitte unter all dem Glitzer, den Testberichten, den MHz-Taktungen und den erwarteten Performance-Schüben eines nicht vergessen: Damit die ganze PC-Bescherung auch rechtlich perfekt 100% wasserdicht ist, muss unter dem Gabentisch auch die fertig ausgefüllte GEZ-Anmeldung liegen.
Denn: In beiden Rechnern ist ein DVB-T-Tuner integriert, mit dem man neben analogem Antennensignal auch „Digital Video Broadcasting – Terrestrial“-Signale empfangen kann, sprich: Digitales Fernsehn über Antenne.
Na klingelt’s? Richtig. Fernseher, Radio, öffnentlich rechtlich… da war doch was!
DV-was?
Auch wenn Sie überhaupt nicht die Möglichkeit haben, digitales Fernsehn via Antenne bei sich zu empfangen, müssten Sie GEZ-Gebühren zahlen, falls sie das nicht sowieso schon tun.
Denn die netten Herren von der GEZ sagen:
Ist der PC […] mit einer TV-/Radio-Karte ausgerüstet, ist das Gerät […] grundsätzlich anmelde- und gebührenpflichtig, da die TV-/Radio-Karte ein Rundfunkempfangsteil und der PC somit ein Rundfunkempfangsgerät ist.
Ach, sie wollen die Fernseh-Funktion überhaupt nicht nutzen?
Tja, erm, Pech gehabt, dann hätten Sie sich gefälligst ein auf Ihre Bedürnisse zurecht geschneidertes Gerät kaufen sollen.































