Er war Jurist und auch sonst von mäßigem Verstand.
Dieses Tucholsky-Zitat passt zur heute veröffentlichten Entscheidung des Amtsgerichts Wuppertal zur Nutzung von offenen WLANs.
Die Justitzexperten zeigen auch in diesem Fall mal wieder ihr exzellentes IT-Verständnis.
Ganz kurz: Mensch hat offenes WLAN, Fremder nutzt es, Mensch ruft Polizei, Polizei erklärt Nutzung von offenen fremden WLANs als Straftat.
WTF?
Hier die lustigsten Stellen aus dem Heise-Artikel zum Urteil:
Diese nicht für ihn bestimmte Nachricht [IP-Adresse] habe der Angeklagte „abgehört“, in dem er auf die zugesandte IP-Adresse zugegriffen und diese ausgewertet habe. Denn die IP-Adresse sei gerade nicht für den Angeklagten bestimmt gewesen. Vielmehr werde die Festlegung, wer zur Verwendung der IP-Adresse berechtigt ist, allein vom Eigentümer des WLAN-Routers und nicht dem Gerät selbst getroffen.
Außerdem habe sich der Angeklagte gemäß Â§ 44 des BDSG strafbar gemacht, in dem er sich unbefugt personenbezogene Daten, die nicht allgemein zugänglich sind, verschafft habe. Hierunter fallen nach Ansicht des Gerichts auch IP-Adressen, da diese jederzeit zurückverfolgt und einer bestimmten Person zugeordnet werden können.
Durch Zugriff auf den Router habe der Angeklagte personenbezogene Daten in Form einer IP-Adresse abgerufen.
Hervorhebungen und Ergänzung von mir
Werde ich jetzt eigentlich zum Straftäter, wenn ich diese Option in den Systemeinstellungen deaktiviere?

Wer ein Problem damit hat, dass andere Leute das eigene WLAN nutzen, sollte es verschlüsseln. Oder den Stecker des Routers ziehen.
Warum beschwert man sich denn, wenn man das WLAN unverschlüsselt lässt und sich dann anderen Personen darüber einwählen? Unglaublich.
Das nimmt man ja dann auch „billigend in Kauf“, um beim Juristendeutsch zu bleiben.































