Lachs ist sehr lecker und nahrhaft.
Und da die gezeigte Packung Friedrichs Schottischer Lachs wegen nahe ablaufenden Haltbarkeitsdatums zum reduzierten Preis (abgebildete Packung; 150g; 3,20 €) angeboten wurde, habe ich zugeschlagen.
Als ich jedoch die Packung geöffnet habe, fühlte ich mich doch verarscht: In der Packung hätte locker der doppelte Inhalt platz gehabt. Der tatsächlich in der Packung befindliche Lachs füllte gerade mal etwas mehr als das Sichtfenster aus.
Man kann also deutlich von einer Mogelpackung sprechen:
Aus Gründen des Verbraucherschutzes ist eine Verpackung nicht zulässig, wenn die Füllmenge einer undurchsichtigen Fertigverpackung von dem Fassungsvermögen des Behälters um mehr als 30 % abweicht – mit anderen Worten: Wenn die Verpackung zu rund einem Drittel Luft enthält.
Und weil ich ein fauler Student mit tendenziell zu viel Zeit bin, habe ich eine Mail an den Hersteller, die Gottfried-Friedrichs KG aus Hamburg geschrieben:
Sehr geehrte Damen und Herren,
nach dem Kauf einer 150g-Packung „Premium Schottischer Lachs“ musste ich leider feststellen, dass die Packung desgleichen etwa doppelt so groß wie nötig ist.
Ich finde dieser Art der Verpackung und Präsentation irreführend, da dem Verbraucher ein deutlich größerer Inhalt in der Packung suggeriert wird.
Wenn sie bei der Qualität ihrer Waren und Auswahl der Rohstoffe größtmöglichen Wert auf Transparenz und Umweltfreundlichkeit legen, warum legen Sie dieses Engagement dann nicht auch bei der Verpackung und der Außenwirkung ihrer Waren an den Tag?
Ich bin jedenfalls enttäuscht, weit weniger Lachs als erwartet erhalten zu haben. Die 150g Einwaage waren nur sehr klein auf dem Rückseiten-Ettikett aufgedruckt.
Gruß,
Martin Weber
Zum Glück habe ich den Lachs nicht zum vollen Preis gekauft.
Lecker war er aber trotzdem.

Update, 05.05.2008: Man reagiert flink bei Gottfried-Friedrichs:
[…] vielen Dank für Ihre Anmerkung zu unserer Schachtel für den Schottischen Lachs. Es tut uns Leid, dass wir bei Ihnen den Eindruck erweckt haben eine Mogelpackung herzustellen – dies ist auf keinen Fall unser Ansinnen!
[…]
Es liegt in keinem Fall in unserem Interesse, unsere Kunden zu täuschen.
[…]
Wir danken Ihnen nochmals für Ihre Anmerkung und werden Ihre Anregung entsprechend weiterleiten.
Als kleine „Wiedergutmachung“ soll ich nun ein „Päckchen mit delikaten Inhalten“ zugesandt bekommen – vielen Dank hierfür schon einmal im Voraus.