0,002 Prozent.
Ein unabhängiges Gutachten des Freiburger Max-Planck-Instituts für Strafrecht zeigt, wie sich die Vorratsdatenspeicherung bei der Verbrechensaufklärung verhält.
Die Mitarbeiter des Instituts haben fast 500 repräsentativ ausgewählte Ermittlungs- und Strafverfahren ausgewertet.
Der AK Vorrat hat die wichtigsten Fakten auf der ersten Seite des PDFs zusammengefasst:
Unter Berücksichtigung all dieser Umstände ergibt sich, dass die Verfolgung von Straftaten zu gerade einmal 0,002% durch eine Vorratsspeicherung von Verkehrsdaten effektiviert werden könnte.
Hervorhebung von mir
Das Gutachten ist in großen Auszügen beim AK Vorrat als PDF verfügbar.
Danke, MPI.
































18.03.2008, 12:01 Uhr
Bin gerade zu faul zum lesen, aber steht da auch irgendwo was von Kosten-Nutzen-Faktor?
Ich meine müsste sich doch nun auch einfach ausrechnen lassen… :D
18.03.2008, 14:55 Uhr
Jetzt fühl ich mich sicher! Klasse!
19.03.2008, 00:36 Uhr
Ha… jetzt hab’sch euch ørwischt!!
Aber mal im Ernst: 0.002 % von 500… Das wollen wir doch mal ausrechnen:
1% von 500 sind? Richtig: 5!
0.2% von 500 sind? Richtig 1! Das ist zufällig auch 0.002 mal 500 – was ein Zufall.
0.02% sind? 0.1! und 0.002% von 500 sind genau 0.01 Fälle. D.h. selbst wenn Meister Schäuble seine Effizienz um den Faktor 80 steigert, reichts noch net für nen ganzen Fall :) !
Wenn da mal einer in Mathe net aufgepasst hat.