0,002 Prozent.

Ein unabhängiges Gutachten des Freiburger Max-Planck-Instituts für Strafrecht zeigt, wie sich die Vorratsdatenspeicherung bei der Verbrechensaufklärung verhält.
Die Mitarbeiter des Instituts haben fast 500 repräsentativ ausgewählte Ermittlungs- und Strafverfahren ausgewertet.
Der AK Vorrat hat die wichtigsten Fakten auf der ersten Seite des PDFs zusammengefasst:

Unter Berücksichtigung all dieser Umstände ergibt sich, dass die Verfolgung von Straftaten zu gerade einmal 0,002% durch eine Vorratsspeicherung von Verkehrsdaten effektiviert werden könnte.

Hervorhebung von mir

Das Gutachten ist in großen Auszügen beim AK Vorrat als PDF verfügbar.

Danke, MPI.

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Kommentare von Lesern:

  1. Bronco
    18.03.2008, 12:01 Uhr
    1

    Bin gerade zu faul zum lesen, aber steht da auch irgendwo was von Kosten-Nutzen-Faktor?
    Ich meine müsste sich doch nun auch einfach ausrechnen lassen… :D

  2. Scholfgang Wäuble
    18.03.2008, 14:55 Uhr
    2

    Jetzt fühl ich mich sicher! Klasse!

  3. Erich Mielke
    19.03.2008, 00:36 Uhr
    3

    Ha… jetzt hab’sch euch ørwischt!!

    Aber mal im Ernst: 0.002 % von 500… Das wollen wir doch mal ausrechnen:

    1% von 500 sind? Richtig: 5!
    0.2% von 500 sind? Richtig 1! Das ist zufällig auch 0.002 mal 500 – was ein Zufall.

    0.02% sind? 0.1! und 0.002% von 500 sind genau 0.01 Fälle. D.h. selbst wenn Meister Schäuble seine Effizienz um den Faktor 80 steigert, reichts noch net für nen ganzen Fall :) !

    Wenn da mal einer in Mathe net aufgepasst hat.

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